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Wohnbaugebiet „Keltenschanze II“ in Hartkirchen
In der Stadt Pocking herrscht eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Der Stadtrat Pocking hat sich daher dazu entschieden die Bauparzellen im Baugebiet „Keltenschanze II“ in Hartkirchen im so genannten „erweiterten Modell“ sowie nach dem „Windhundverfahren“ zu veräußern.
Die Vergabe nach dem „Windhundverfahren“ erfolgt nach Rangfolge (Reihung nach Zeitpunkt des Eingangs) der bestehenden Vormerkliste für den Ortsteil Hartkirchen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Vergabe nach diesem Vergabemodell bereits läuft. Die Bauwerber, die in diesem Verfahren berücksichtigt werden, erhalten ein separates Schreiben, sobald ihre Platzziffer an der Reihe ist.
Um an der Vergabe im „erweiterten Modell“ teilnehmen zu können, muss der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen mit allen geforderten Unterlagen bei der Stadtverwaltung vorliegen.
Die Bewerbungsfrist läuft von 11.11.2024 bis 20.12.2024 12.00 Uhr.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer nicht fristgerechten Abgabe der Bewerbungsunterlagen und bei unvollständiger Vorlage der geforderten Nachweise die Bewerbung nicht gewertet werden kann.
Nach Fristende werden die eingegangenen Bewerbungen geprüft und ausgewertet. Anschließend erhalten die Bewerber eine Information über die erreichte Platzziffer.
- Bewerbung für ein Wohnbaugrundstück im Baugebiet „Keltenschanze II“ im „erweiterten Modell“
- Ausfüllhilfe zur Bewerbung für ein Wohnbaugrundstück im Baugebiet „Keltenschanze II“ im „erweiterten Modell“
- Fragen und Antworten zur Vergabe der Baugrundstücke „Keltenschanze II“ in Hartkirchen im „erweiterten Modell“
- Punktekatalog für die Bewerbung eines Wohnbaugrundstückes im Baugebiet „Keltenschanze II“ im „erweiterten Modell“
Rechtskräftige Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen und Außenbereichssatzungen der Stadt Pocking (derzeit noch Auszugsweise) sind öffentlich einsehbar.
Der Abruf ist über den Bayernatlas möglich:
Zum Öffnen der Bebauungspläne klicken Sie hier.
Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen. Dieser Dienst ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Bau- und Stadtentwicklung.
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