Hier finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Pocking

 

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

 

Laufende Bauleitplanverfahren

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Indling" sowie Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 87

Bekanntmachung SO Solarpark Indling

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Gründordnungsplan SO Solarpark Indling

Vorentwurf Begründung und Umweltbericht SO Solarpark Indling

Flächennutzungsplan-Änderung durch Deckblatt Nr. 87

Vorentwurf Begründung und Umweltbericht FNP-Änderung durch Deckblatt Nr. 87

Gutachterliche Stellungnahme Blendwirkung SO Solarpark Indling

 

 

Öffentliche Straßen, Feld- und Waldwege

Absicht zur Einziehung von Feld- und Waldwegen (Kaiser-Weg/Denk-Weg)

Absicht zur Einziehung von Straßen und Wege (Geh- und Radweg ehem. Bundeswehrgelände / Querfeldweg / Brummbauerweg)

 

Standortgutachten

Standortgutachten Freiflächenphotovoltaik Anlagen Pocking

 

Wasserrecht

Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Rott, Gewässer I. Ordnung, im Landkreis
Passau durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung für die Rott
Anhörungsverfahren gemäß Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m.
Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung mit Planunterlagen
Die Auslegung erfolgt über den Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 15.
Januar 2025, währenddessen die Unterlagen während der Dienststunden in den Amtsräumen
im Rathaus der Stadt Pocking eingesehen werden können.
Darüber hinaus können die oben aufgeführten Unterlagen ebenfalls für diesen Zeitraum auf
der Webseite des Landkreises Passau im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/aktuelles/bekanntmachungen/
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG).

 

Satzungen

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