Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024-2028 gesucht
Anmeldeschluss ist der 31. März 2023 für Schöffen
Anmeldeschluss ist der 17. Februar 2023 für Jugendschöffen
Die Stadt Pocking stellt derzeit eine Vorschlagsliste von Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 auf. Gesucht werden in der Stadt Pocking insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Passau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat prüft die Bewerbungen und Vorschläge und schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit, Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein verlangt, können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31. März 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Pocking, Herrn Lang, Tel:08531/709-25, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.
Neben Objektivität, Unvoreingenommenheit und Kommunikationsfähigkeit sind einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamts erforderlich: Deutsche Staatsbürgerschaft (mit ausreichenden Deutschkenntnissen), Wohnsitz in der Stadt Pocking, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 69 Jahre (zum Stichtag 01.01.2024).
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Weiterführende Informationen:
Bayer. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Schöffenwahl 2023
Jugendschöffin oder Jugendschöffe
Für die Bewerbung als Jugendschöffin und Jugendschöffe gelten besondere Voraussetzungen: Für die Jugendschöffentätigkeit werden zusätzlich kurze Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung benötigt. Für weitere Informationen steht das o.g. Ordnungsamt zur Verfügung.
Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.
Anmeldeschluss ist der 17. Februar 2023
Für alle Bewerbungen werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und gegebenenfalls frühere Schöffentätigkeit.