Der Stadtrat der Stadt Pocking hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 die Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 81 und die Änderung des Bebauungsplanes „SO Biogasanlage Oberindling“ durch Deckblatt Nr. 1 mit Umweltbericht und Naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.



Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 11.08.2023 durch Anschlag an der Amtstafel.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 4a Abs. 4 des Baugesetzbuches veröffentlicht.