Änderung bei Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Ab den 26.Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfielt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokument stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und
-je nach Reiseziel- Personalauseise zur Verfügung.
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus einer Verordnung des Europäischen Parlaments