Mit dem Standortverfahren stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen konsequent und uneingeschränkt Anwendung finden.

Das Standortverfahren ist der Kern eines modular sich zusammensetzenden EMF- Monitorings.

Jede standortbescheinigungspflichtige Funkanlage wird von der Bundesnetzagentur individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen am Installationsort überprüft.

Technische Änderungen, die zu einer Vergrößerung des von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstandes zur Folge haben, führen zu einer Neubewertung, das heißt zu einer Anpassung der einzuhaltenden Sicherheitsabstände.

Sofern die von der Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände am Installationsort nicht eingehalten werden können, darf die betreffende Funkanlage den Betrieb nicht aufnehmen.

Hier finden Sie die Messpunkte von Pocking. https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx
Quelle: Bundesnetzagentur